Brandschutzbegehungen

Durch Bender-protection richtig ausführen lassen

Dem Arbeitgeber wurde die Pflicht zur Beauftragung geeigneter Personen zur Brandschutzbegehung auferlegt. Nun muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass regelmäßig Brandschutzbegehungen stattfinden und dies von geeignetem Fachpersonal. Sollte die Sicherheitsfachkraft aus Ihrem Unternehmen dazu nicht berechtigt sein, ist eine Verantwortungsübertragung an einen Brandschutzbeauftragten möglich. Hier bietet die Bender Protection bundesweite Brandschutzbegehungen durch eigens geschultes Fachpersonal an und kann zusätzlich zur Brandschutzbegehung Ihr Fachpersonal in vielen weiteren Bereichen schulen und auf den Ernstfall vorbereiten.

Grundlagen einer Brandschutzbegehung

Nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Vorkehrungen zur Gewährleistung von Brandbekämpfung und Evakuierung in jedem Betrieb, in welchem sich Menschen aufhalten, zu treffen. Die Maßnahmen zur Sicherheit müssen die Tätigkeit und Anzahl der Mitarbeiter, sowie deren Arbeitsort berücksichtigen. Schließlich soll im Notfall keine Panik ausbrechen, sondern durch die Maßnahmen der erforderliche Schutz und die entsprechenden Abläufe zur Sicherheit gewährleistet werden. Zudem ist ein Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG verpflichtet, die zuständigen Personen im Unternehmen zu benennen. Das benannte Fachpersonal sollte in Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung inm entsprechenden Verhältnis, zur Gesamtanzahl der Beschäftigten des Unternehmens, sowie der Gefahrenstufe stehen.

Anforderungen der Brandschutzbegehung

Die Dokumentation der Brandschutzbegehungen muss nicht zwingend in einem ausführlichen Begehungsbericht aufgenommen werden. Selbst im Fall beanstandungsfreier Begehungen sind ausschließlich der Tag und das Ergebnis festzuhalten. Sollten bei der Begehung jedoch Situationen aufkommen, welche im Nachhinein Risiken bergen (Mängel, Sicherheitslücken, Wartungsbedürftiges Material), ist ein entsprechender Vermerk im Protokoll wichtig. Hier empfehlen wir ein Notizbuch, welches für mindestens 5 Jahre über den letzten Eintrag hinaus aufgehobenwerden muss.

Weiterführende Informationen & Kosten

Interessieren Sie sich für unsere Angebote rund um das Thema Brandschutzbegehungen? Dann setzen Sie sich einfach telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung. Wir erklären Ihnen gerne alle Zusammenhänge und beantworten Ihre Fragen.

 

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